Wie komme ich zu einer Verordnung für eine logopädische Behandlung?

    • Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen bei Erwachsenen und Kindern diagnostizieren Fachärzte der Kinderheilkunde, Hals- Nasen- Ohrenheilkunde, Zahnärzte für Kieferorthopädie, Internisten, Neurologen und Allgemeinmediziner. Wenn Sie das Gefühl haben, ihr Kind spricht nicht altersgemäß, können Sie ihren behandelnden Arzt darauf hinweisen. Daraufhin stellt dieser den logopädischen Behandlungsbedarf fest und verordnet eine logopädische Therapie. Es besteht auch die Möglichkeit der ärztlichen Verordnung für ein logopädisches Beratungsgespräch.
    • Versicherte der gesetzlichen Kassen
      Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung.
    • Zuzahlung: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen  zahlen einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung (z.B. Patienten mit geringem Einkommen oder chronisch Kranke) übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.
  • Versicherte der privaten Kassen
    Private Krankenversicherungen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Kosten für die Therapie. Auf Wunsch erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.